WEG: Kostenverteilung

Wird z.B. eine Jahresabrechnung von einem Miteigentümer angefochten, darf der Verwalter für die Beklagten, d.h. für alle übrigen Miteigentümer, einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten für den Vorschuss des Rechtsanwaltes darf er dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen. Gewinnt der anfechtende Eigentümer den Prozess, muß ihm die Gemeinschaft seine Kosten erstatten. Diese Kosten der Gemeinschaft sind - nach dem allgemeinen Verteilerschlüssel - von allen Mitgliedern der WEG zu tragen, auch von dem Gewinner, weil er auch Mitglied der Gemeinschaft ist. Verliert der anfechtende Eigentümer, muss er der Gemeinschaft deren Kosten erstatten. Seine Zahlung wird auf alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft verteilt. Auch auf den Gewinner, denn er ist eben auch Mitglied der Gemeinschaft.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.04.2014 - V ZR 168/13 - betrifft allein die interne Kostenerstattung. Unabhängig davon hat die Partei, die gewinnt, einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der unterlegenen Partei.

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